Erbrecht

Individuelle Beratung zur gesetzlichen Erbfolge beim derzeitigen Familienstand

Jeder, der im Falle seines Todes nicht will, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, muss eine Verfügung von Todes wegen errichten. Das kann ein Testament oder ein Erbvertrag sein.

Rechtsanwältin Dr. Henkes-Wabro legt Ihnen dar, wer Sie ohne Verfügung von Todes wegen beerben würde. Wenn Sie eine andere Erbfolge wünschen, werden Sie beraten, mit welchen rechtlichen Instrumenten Sie dieses Ziel am besten erreichen können.


Beratung zur Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

Wer selbst bestimmen will, wer nach seinem Tod sein Vermögen, seine Eigentumswohnung oder sein Haus erben soll, kann die gewünschten Personen in einem Testament oder in einem Erbvertrag als Erben einsetzen.

Während der Erbvertrag der notariellen Beurkundung bedarf, kann das Testament ohne fremde Hilfe selbst handschriftlich verfasst werden, wobei das gesamte Testament selbst mit der Hand geschrieben sein muss.

Zwar kann ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, das auch als Berliner Testament bekannt ist, ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts oder Notars errichtet werden. Allerdings ist eine rechtliche Beratung dennoch empfehlenswert, um später auftretende Auslegungsprobleme oder widersprüchliche bzw. offensichtlich falsche Begriffsverwendungen zu vermeiden.

Selbst wenn ein Erbvertrag abgeschlossen werden soll, kann eine anwaltliche Beratung vor dem Gang zum Notar sinnvoll sein, um sich erst einmal über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen zu informieren.

Schließlich sollten neben den erbrechtlichen Auswirkungen auch die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bedacht werden.


Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge

Häufig soll das mühevoll aufgebaute Elternhaus in der Familie bleiben. Aus diesem Grund wird das bebaute Grundstück häufig schon zu Lebzeiten auf ein Kind übertragen, wobei sich die Eltern ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten. Vor einer so weitreichenden Entscheidung sollten viele Detailfragen und mögliche Komplikationen (z.B. der Umzug in ein Pflegeheim) bedacht werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten innerhalb der eigenen Familie zu vermeiden. Auch die Entscheidung, ob ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch eingeräumt wird, sollte nicht voreilig ohne Bedenken der rechtlichen Konsequenzen getroffen werden.

Wegen der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist der Gang zum Notar für die Einhaltung der Form unvermeidlich. Dennoch ist eine vorherige anwaltliche Beratung sehr empfehlenswert, um sich auch der damit verbundenen Risiken bewusst zu sein und risikooptimierte Gestaltungen zu finden.


Individuelle Beratung über die erbrechtlichen Auswirkungen bei der Ehescheidung

Haben die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen, verlieren die dort vorgenommenen Erbeinsetzungen und Regelungen grundsätzlich ihre Wirkung, sobald die Ehe z.B. durch Scheidung aufgelöst worden ist. Die Unwirksamkeit tritt sogar schon vor der Scheidung ein, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Etwas anderes kann gelten, wenn die Verfügungen von Todes wegen Anhaltspunkte für eine andere Auslegung enthalten.

Bei der Errichtung eines neuen Testaments mit dem neuen Lebensgefährten sollte jedoch bedacht werden, dass dem noch nicht geschiedenen Ehegatten ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Je nach Lebenssituation und Umfang des Vermögens sollten die Konsequenzen und Möglichkeiten zur Vermeidung möglicher Probleme im Falle eines plötzlichen Versterbens geprüft und analysiert werden.


Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten