Rechtsanwältin Dr. Henkes-Wabro studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Durch die studiumsbegleitende Fachspezifische Fremdsprachenausbildung Japanisches Recht und ein Praktikum bei einem japanischen Rechtsanwalt in Tokyo erlernte sie die japanische Sprache und machte sich mit einem fremden Rechtssystem vertraut.
Im Anschluss daran arbeitete sie von 2005 bis 2008 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht bei Frau Prof. Dr. Gabriele Burmester an der Universität Trier.
2009 promovierte Frau Dr. Henkes-Wabro zum Thema Gewinnabgrenzung bei Bankbetriebstätten im Internationalen Steuerrecht.
Während ihres Referendariates von 2008 bis 2010 vertiefte sie ihre steuerrechtlichen Kenntnisse durch Praxisstationen bei einem in Luxemburg tätigen Rechtsanwalt und bei einer luxemburgischen Steuerberatungsgesellschaft.
Im Dezember 2010 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und im Januar 2011 gründete sie ihre eigene Kanzlei.