Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die dort enthaltenen Regelungen sind für gerichtliche Verfahren und für die außergerichtliche Vertretung als Mindestvergütung bindend.
Grundsätzlich richten sich die Gebühren im RVG nach dem sog. Gegenstandswert. Dies wäre bei einer Forderung beispielsweise der Forderungsbetrag, der geltend gemacht werden soll.
Für die Beratung kann hingegen eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, die sich nach dem Zeitaufwand oder nach einer festen Pauschale richten kann.
Da es Ihr verständliches Bedürfnis ist, früh zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wird dieses Thema angesprochen, sobald klar ist, ob Sie eine Beratung oder eine Vertretung wünschen.